Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit


Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die Leitung und Vorgesetzte, ihre Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wahrzunehmen.
Damit jemand als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden kann, muss der- oder diejenige über die sogenannte sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.
Diese setzt sich zusammen aus
  • einer beruflichen Qualifikation als Meister/Meisterin, Techniker/Technikerin, Ingenieur/Ingenieurin oder einem Abschluss als Bachelor oder Master der Ingenieurwissenschaften,
  • mindestens zweijähriger Berufserfahrung
  • und dem erfolgreichen Abschluss des Qualfizierungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Ziel dieses Qualifizierungslehrgangs ist die Entwicklung eines professionellen Rollenverständnis und der Erwerb der notwendigen Fachkenntnisse und Kompetenzen.

Die Zulassungsvoraussetzungen zum Qualifizierungslehrgang bei der UVB

Mitgliedsbetriebe der UVB können ihre zukünftigen Sifas über die UVB an dem Qualifizierungslehrgang teilnehmen lassen, wenn eine der oben beschriebenen beruflichen Qualifikationen und die notwendige Berufserfahrung vorliegen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir die Einhaltung der Bestellvoraussetzungen im Vorfeld genau überprüfen und ablehnend gegenüber Abweichungen davon stehen.

Die vorgesehene Einsatzzeit im Betrieb nach der Qualifizierung muss außerdem mindestens 300 h/Jahr über einen Zeitraum von 5 Jahren betragen.

Die betrieblichen Voraussetzungen

Für eine erfolgreiche Teilnahme müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:
  • digitales Endgerät zur Nutzung im Betrieb, zu Hause und in der Bildungsstätte
  • freier Internetzugang
  • Zeit zur Bearbeitung der Aufgaben
  • Zeit zur Einhaltung des Ausbildungszeitplans
  • Praktika für Lernerfolgskontrollen im Betrieb
  • Zugang zur Betriebsleitung und zu betrieblichen Dokumenten
Die Kooperationsvereinbarung

Die Einhaltung der zuvor genannten betrieblichen Voraussetzungen lässt sich die UVB von allen Betrieben und Dienststellen durch Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zusichern. Qualifizierung ist nämlich nicht nur zeit-, sondern auch kostenintensiv. Die Personalauswahl sollte deshalb äußerst sorgfältig und langfristig geplant vorgenommen werden.

Aufbau und Ablauf des Qualifizierungslehrgangs zur Sifa über die UVB

Der Lehrgang gliedert sich in zwei Teile:
Der branchenübergreifende Qualifikationsteil wird durch die Lernfelder 1 bis 5 abgedeckt und beim IAG in Dresden durchgeführt.
Der branchenspezifische Qualifikationsteil schließt sich als Lernfeld 6 daran an und unterscheidet sich je nach künftigem Einsatzgebiet in die Branchen Bahn und Bund.
Der Qualifizierungslehrgang ist erst nach erfolgreichem Abschluss beider Qualifikationsteile beendet.

Der branchenübergreifende Qualifikationsteil (Lernfelder 1-5)

Die Lernfelder 1 bis 5 kombinieren internetgestütztes Selbstlernen mit Präsenzlernen in Seminaren und Praxisphasen im Betrieb. Während der Präsenzphasen werden die beim Selbstlernen erworbenen Kompetenzen reflektiert und handlungsorientiert vertieft. Gegenstand des Praktikums ist die Anwendung des Gelernten in der betrieblichen Praxis mit dem Ziel, reale Probleme des entsendenden Betriebs zu lösen. Die „Sifa-Lernwelt“ begleitet die die Teilnehmenden als digitale Lernplattform in allen Phasen der Qualifizierung und ermöglicht flexibles und abwechslungsreiches Lernen im Kontakt mit den Lernbegleitenden und den anderen Teilnehmenden. Handlungssituationen unterstützen die schrittweise Einarbeitung in das zukünftige Aufgabengebiet („training on the job“). Lernerfolgskontrollen geben eine Rückmeldung über bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten.


Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer durchläuft die Qualifizierung nach einem festen Terminplan. Dadurch werden der angestrebte gemeinsame Kompetenzerwerb und die Vernetzung der Teilnehmenden erreicht.
Zwischen Beginn und Ende der Lernfelder 1 bis 5 liegen bei den angebotenen Standard-Kursen etwa 85 Kalenderwochen, bei den Schnellläufer-Kursen ca. 60 Kalenderwochen:
  • vier Seminare à 5 Tage in einer Bildungsstätte (SEM)
  • vier Seminare à 3 Tage in einer Bildungsstätte (SEM)
  • ca. 33 Tage begleitete selbstorganisierte Lernzeit (SOL)
  • ca. 37 Tage Praktikum im Betrieb (PRA)
  • sechs Lernerfolgskontrollen (LEK)
Die Elemente sind inhaltlich und zeitlich eng miteinander verzahnt und stellen aus diesem Grund hohe Anforderungen an die Teilnehmenden und an die entsendenden Betriebe. Die Reihenfolge der Ausbildungselemente („Lernfelder“) ist von der Konzeption fest vorgegeben. Ein Wechsel in einen anderen Kurs oder ein Tausch von Lernfeldern ist nahezu ausgeschlossen. Deshalb empfehlen wir, die Qualifizierung mit einem praktikablen Zeitmanagement gut zu organisieren.
Im Standard-Kurs wird in der selbstorganisierten Lernzeit (SOL) und dem Praktikum (PRA) davon ausgegangen, dass den Teilnehmenden mindestens 1 Arbeitstag pro Woche für den Qualifizierungslehrgang zur Verfügung gestellt wird. Im Schnellläufer-Kurs intensiviert sich der zeitliche Arbeitseinsatz auf mindestens 2 Arbeitstage pro Woche in der selbstorganisierten Lernzeit (SOL) und dem Praktikum (PRA).

Der branchenübergreifende Qualifikationsteil (Lernfeld 6)

Im Bereich Bahn erfolgt dies bis auf weiteres wie bisher in Form eines Präsenzseminares mit abschließender Lernerfolgskontrolle bei der UVB über 5 Tage.

Für den Bereich Bund nehmen die Teilnehmenden am Lernfeld 6 der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand beim IAG teil.
Sie bearbeiten mindestens je zwei für ihren Bereich geeignete Fachmodule und übergreifende Module in Form eines Web-based-Trainings (WBT) mit anschließenden Quiz und erstellen ein Konzept zur betriebsspezifischen Betreuung. Hierfür sind ebenfalls 5 Tage über einen Zeitraum von ca. 6 Wochen einzuplanen.




Alle Orte und Termine

KennzifferDatumOrtDozent/in
Es gibt leider keine buchbaren Veranstaltungen.