Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die Betriebsleitung und Vorgesetzte, ihre Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wahrzunehmen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit darf nur tätig sein, wer die weiter unten beschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und die erfolgreiche Absolvierung der Fachkundeausbildung nachweist.
Mit diesem Seminar können Sie den branchenspezifischen Teil (bereichsbezogene Ausbildung) für den Einsatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit im Bereich Bahn erwerben.
und
die Ausbildungsstufen I + II der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bei einer anderen Institution bereits erworben haben oder
den Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Erfolg abgeschlossen haben oder
bereits einen Fachkundenachweis als Fachkraft für Arbeitssicherheit erworben haben.
Bei Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen oder zur Ausbildung steht Ihnen Dietmar Schurig, Telefon 069 47863-2440 oder dietmar.schurig@uv-bund-bahn.de, zur Verfügung.
Bitte fügen Sie Ihrer Anmeldung über die Upload-Funktion folgende Unterlagen an:
Das Seminarprogramm für das Jahr 2025 steht auch als PDF zur Verfügung:UVB-Seminarprogramm 2025 (PDF, 1,99 MB)
Eine kurze Erklärung zu den Bereichen „Bund“ und „Bahn“ im Seminarbereich finden Sie hier: Was bedeutet Bereich Bund, was bedeutet Bereich Bahn?
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Für Beschäftigte des Bundes bietet die BAköV Fortbildungen an: BAköV-Veranstaltungsübersicht.