Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die Betriebsleitung und Vorgesetzte, ihre Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wahrzunehmen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit darf nur tätig sein, wer die weiter unten beschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und die erfolgreiche Absolvierung der Fachkundeausbildung nachweist.
Mit diesem Seminar können Sie den branchenspezifischen Qualifikationsteil (Lernfeld 6) für den Einsatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit im Bereich Bahn erwerben.
und
die ehemaligen Ausbildungsstufen I + II der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den branchenübergreifenden Qualifikationsteil (Lernfelder 1-5) bei einer anderen Institution bereits erworben haben oder
den Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Erfolg abgeschlossen haben oder
bereits einen Fachkundenachweis als Fachkraft für Arbeitssicherheit erworben haben.
Bei Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen oder zur Ausbildung steht Ihnen Dietmar Schurig, Telefon 030 254489 -1500 oder dietmar.schurig@uv-bund-bahn.de, zur Verfügung.
Bitte fügen Sie Ihrer Anmeldung über die Upload-Funktion folgende Unterlagen an:
Eine kurze Erklärung zu den Bereichen „Bund“ und „Bahn“ im Seminarbereich finden Sie hier: Was bedeutet Bereich Bund, was bedeutet Bereich Bahn?
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Für Beschäftigte des Bundes bietet die BAköV Fortbildungen an: BAköV-Veranstaltungsübersicht.